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Die Letter of Credit Pflicht für Exporte nach Ägypten wird bis Ende des Jahres 2022 aufgehoben

Advanced Cargo Information System "ACI" (Decision n. 38/2021)

NEU!!! Ab dem 27.10.2022 ist die Akkreditivpflicht nur noch für Importe über 500.000 USD Warenwert verpflichtend. Die Akkreditivpflicht soll bis Jahresende 2022 aufgehoben werden.

Zum Hintergrund:

Hauptzweck dieses neuen Systems ist die Automatisierung des Zollprozesses und die Beschleunigung der Frachtfreigabe in Ägypten. Das neue System verpflichtet den Importeur, seine Daten, die Daten des Exporteurs und die Versanddaten über das elektronische Portal des National Single Window System for Foreign Trade „Nafeza“ (https://www.nafeza.gov.eg) zu registrieren. Diese Registrierung soll bereits vor Verschiffung der Waren durchgeführt werden. Auch wenn hier nur eine Proforma Rechnung benutzt wird. Eine Advanced Cargo Information Declaration Nummer (ACID) wird vom Nafeza-System vergeben. Nach derzeitigem Kenntnisstand wird die ACID Nummer anschließend sowohl an den Importeur als auch an den Exporteur per E-Mail versandt. Die ACID Nummer muss in der Rechnung und B/L abgebildet sein.

Von Seiten des Exporteurs besteht der erste Schritt darin, seine Informationen in der Blockchain "CargoX" zu registrieren. Dieser Schritt ist kostenlos. Sobald der Exporteur seine Daten registriert, werden sie mit dem Nafeza-System synchronisiert. Somit sind beide Systeme integriert. Daraufhin sollen die Versanddokumente auf CargoX hochgeladen werden. Sobald der Exporteur die darin enthaltenen Frachtdokumente zusammen mit der an ihn gesendeten ACID-Nummer hochgeladen hat, kann der Importeur diese Dokumente einsehen und den Prozess mit dem Zoll hier in Ägypten beginnen. Dieser Prozess deckt die See- und Luftfracht ab.

Sendungen innerhalb der Wert- und Gewichtsgrenzen von 50 Kg und 2000 USD, die per Luftfracht geliefert werden, sind von diesem Prozess ausgeschlossen.

Dennoch muss der Exporteur die Dokumente derzeit noch an die Bank liefern. Die Integration mit den ägyptischen Banken und anderen relevanten Behörden ist noch im Gange.

  • Wichtig: Wenn die ACID Nummer nicht in den Frachtpapieren enthalten ist, wird die Ware nicht verzollt. Vielmehr wird die Ware ohne Entladung in den ägyptischen Häfen auf Kosten des Frachtführers oder seines Vertreters zurückgeschickt.

Zahlungsbedingungen: Nach einem Erlass der Ägyptischen Zentralbank (CBE) müssen die Geschäftsbanken im Land seit 22. Februar 2022 Zahlungen für Warenlieferungen nach Ägypten verpflichtend per Akkreditiv (Letter of Credit (L/C)) abwickeln.

Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um den aktuellen Stand handelt und Änderungen häufig vorkommen.